Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNG DER BEDINGUNGEN UND ABWEICHUNGEN
a. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgendem kurz Bedingungen genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen der M.A.D. und dem Auftraggeber (Käufer).
b. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c. Auch in Fällen, in denen die M.A.D. ihre Lieferung in Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden Bestimmungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt, gelten diese Bestimmungen des Auftraggebers ohne schriftliche Zustimmung als nicht anerkannt.
d. Ein Kaufvertrag entsteht immer erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder bei Verzicht auf eine solche durch die Lieferung der Ware zu den im Offert angegebenen Daten und Konditionen auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. ANGEBOTE, MÜNDLICHE NEBENABREDEN
a. Unsere Angebote sind freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten.
b. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht, binnen angemessener Frist, schriftlich widerspricht
c. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, neben dem schriftlichen Vertrag irgendwelche mündlichen Vereinbarungen zu treffen; mündliche Vereinbarungen sind für uns unverbindlich, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden.
d. Unsere Preise verstehen sich ohne gegenteilige Vereinbarung als Netto-Preise, zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrssteuern und Zölle.
III. VERSAND UND VERSICHERUNG
a. Maßgebend sind die bei der M.A.D. festgestellten Abgangsgewichte.
b. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art.
c. Versicherungen gegen Schäden jeder Art, Lieferfristen usw. werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der verausgabten Beträge vorgenommen.
IV. LIEFERUNG
a. Alle Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Grenzsperre, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Pandemien, Epidemien, Arbeiter oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern oder verringern und die von der M.A.D. trotz der ihr zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Verpflichtung der Lieferung; die Vertragslaufzeit des ursprünglichen Liefervertrages wird hierdurch nicht verlängert. Zur Nachlieferung der auf die fragliche Zeit entfallenen Mengen sind wir nicht verpflichtet.
b. Alle Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Grenzsperre, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Pandemien, Epidemien, Feuerschäden, Arbeiter oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern oder verringern und die vom Auftraggeber trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Verpflichtung der Annahme der Lieferung.
c.Lieferfristen und Lieferpflichten ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist.
d. Der Abnehmer der Ware ist verpflichtet, vor der Warenübernahme eine ordnungsgemäße Eingangskontrolle durchzuführen.
V. FALL- UND STEIGKLAUSEL
a. Sollte während der Vertragslaufzeit der Verkäufer seinen Preis aufgrund von Lieferantenveränderungen ermäßigen oder erhöhen, so kommen für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise in Anwendung.
b. Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Auftrag zurückzutreten. Tritt der Käufer nicht innerhalb der oben angeführten Frist zurück, so gelten für Ihn die bekannt gegebenen neuen Preise.
c. Nach Vertragsabschluss neu anfallende Mineralölsteuern, Zölle oder sonstige Abgaben sind vom Auftraggeber zu bezahlen. M.A.D. ist berechtigt die Brutto-Preise dementsprechend zu erhöhen. Im Falle der Erhöhung der genannten Abgaben ist M.A.D. berechtigt, diese an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
VI. GEWÄHRLEISTUNG
a. Der Käufer ist bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprücheverpflichtet, alle gelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf das Vorliegen allfälliger Mängel zu überprüfen. Allfällige Mängel sind vom Käufer sofort und ohne unnötigen Aufschub schriftlich bekannt zu geben. Jegliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers, auch für verborgene Mängel endet jedenfalls binnen 6 Monaten ab Lieferung der Ware.
b. Jegliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
1. Bei Verwendung in nicht von Hersteller freigegebenen Fahrzeugen bzw. bei Außentemperaturen unter -20°C.
2. Bei Verwendung in von Hersteller freigegebenen Fahrzeugen, wenn jedoch nicht der erforderliche Wechsel der Dieselfilter bzw. der empfohlene Ölwechselintervall des Herstellers eingehalten wird.
3. Falls die Ware mit Erzeugnissen anderer Hersteller vermischt wird.
4. Wenn die Ware nicht zu den vom Verkäufer angegebenen Zwecken oder jedenfalls in einer unüblichen Art und Weise verwendet wird.
5. Wenn bei der Verarbeitung der Ware nicht nach den jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien des Verkäufers bzw. nach dem jeweiligen Stand der Technik vorgegangen wird.
6. Bei Verkauf nach Muster kann darüber hinaus wegen des unterschiedlichen Anfalls der Rohstoffe nur eine annähernde, keinesfalls eine vollkommene Übereinstimmung der gelieferten Ware mit dem ursprünglichen Muster gewährleistet werden.
c. Der Käufer ist weiter verpflichtet, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungspflicht des Verkäufers, gleichzeitig mit der Mängelrüge eine Probe der beanstandeten Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Verkäufer zu übersenden und diesem eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Überprüfung des behaupteten Mangels einzuräumen. Die Frist für jegliche Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers (Frist für Mängelbehebung) beginnt in jedem Falle frühestens mit Ablauf dieser 14-tägigen Prüffrist zu laufen.
d. Im Falle von begründeten Gewährleistungsansprüchen des Käufers (es liegt kein Gewährleistungsausschluss vor, die Mängel wurden ordnungsgemäß und fristgerecht gerügt, die Mängelrüge wurde vom Verkäufer überprüft und anerkannt) ist der Verkäufer nach seiner Wahl lediglich dazu verpflichtet, in angemessener Frist die mangelhafte Ware gegen eine mangelfreie auszutauschen bzw. das fehlende nachzutragen oder dem Käufer eine entsprechende Preisminderung zu gewähren. M.A.D. trägt die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten. Darin beinhaltet sind insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten. Diese werden von der M.A.D. nur in jenem Umfang getragen, der dazu nötig ist die oben genannten Pflichten am Erfüllungsort zu erfüllen. Alle darüber hinausgehenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen, darin enthalten sind auch jene Kosten die durch eine Vermischung der von der M.A.D. gelieferten Ware, mit anderer Ware entstehen.
VII. SCHADENERSATZ
a. Jegliche Schadenersatzpflicht des Verkäufers für Mängelfolgeschäden bzw. für indirekte Schäden gegenüber dem Käufer und dessen weiteren Abnehmern entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
b. Darüber hinaus trifft den Verkäufer eine Schadenersatzpflicht - im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des ABGB in jedem Falle nur bei Vorliegen von Vorsatz oder von krass grobem Verschulden.
c. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und begründet keinerlei Haftung. Sie befreit den Käufer bzw. den Verarbeiter nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der erworbenen Produkte hinsichtlich ihrer Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
d. M.A.D. und ihr Auftraggeber vereinbaren einen Ausschluss von Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG. Ausgenommen davon ist der Beweis des Regressberechtigten, dass der Fehler in der Sphäre von M.A.D. zumindest krass grob fahrlässig verursacht wurde.
VIII. ZAHLUNG
a. Die Zahlung ist 3 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde.
b. Wechsel werden nicht angenommen.
c. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat verrechnet.
d. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers gegenüber fälligen Forderungen des Verkäufers aus Lieferungen von Waren, aus welchem Grund auch immer, wird ausgeschlossen.
e. Ebenso wird ein Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen des Käufers für Lieferungen von Waren, aus welchem Grund auch immer, ausgeschlossen.
IX. EIGENTUMSVORBEHALT
a. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers aus den gegenseitigen Geschäftsbedingungen, insbesondere also auch bis zum Ausgleich eines Kontokorrent-Saldos, unser Eigentum. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
b. Bei Vermischung und/oder Verarbeitung unserer Produkte gilt dieser Vorbehalt entsprechend mit der Maßgabe, dass jener Teil des dergestalt entstandenen Produktes unser Eigentum wird, der dem wertmäßigen Anteil unseres Produktes am Gesamtwert des durch die Vermischung und/oder Verarbeitung entstandenen Produktes entspricht.
c. Mit der jeweiligen Annahme unseres Produktes tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen seine aus der Weiterveräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab; im Falle der Weiterveräußerung uns nur zum Teil gehörender Produkte (Abs.2) gilt diese Regelung anteilig.
d. Der Käufer ist berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über die uns abgetretenen Forderungen im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbereiches zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt; außergewöhnliche Verfügungen, wie insbesondere Sicherungs-übereignungen oder -abtretungen oder Verpfändungen, sind dem Käufer nicht gestattet.
e. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte an den Vorbehaltswaren oder an unseren Forderungen Rechte begründen oder geltend machen wollen.
X. COMPLIANCE- UND SANKTIONSBESTIMMUNGEN
a. Die M.A.D. und der Auftraggeber sind verpflichtet die an ihrem Niederlassungsort und am vereinbarten Erfüllungsort geltenden nationalen und internationalen Sanktions-, Exportkontroll-, und Anti-Korruptionsregelungen unter Beachtung anwendbarer Anti-Boykottregeln einzuhalten. Sollte aufgrund dessen die Durchführung eines Kaufvertrages endgültig verboten sein, steht es sowohl der M.A.D. als auch dem Auftraggeber frei von diesem Vertrag zurückzutreten. Sollte sich eine Änderung der Situation ergeben, durch welche der betreffende Vertrag nach den anwendbaren Regelungen durch Einholung einer Genehmigung oder eines Dispenses durchführbar werden kann, ist die durch die Verbote belastete Partei verpflichtet diese Änderung mitzuteilen und unverzüglich einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung zu stellen. Sollte dieser Antrag nicht binnen 4 (vier) Wochen bewilligt werden steht es der M.A.D. oder ihrem Auftraggeber frei von diesem Vertrag zurückzutreten.
b. Sollten sich über lit (a) hinaus, Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Erlässe, Anordnungen, Forderungen Ersuchen oder Anforderungen der Vereinten Nationen, der EU, eines EU Mitgliedstaates, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten und internationalen Organisationen ergeben und anwendbar sein, und sollten diese die Durchführung des Kaufvertrages verbieten und die M.A.D. oder ihr Auftraggeber bzw. allfällige mit diesen verbundenen Unternehmen dadurch der Gefahr einer Strafe oder Handelsbeschränkung ausgesetzt würden, vereinbaren die Parteien unter Beachtung anwendbarer Anti-Boykottregeln, die daraus resultierenden Belastungen wie folgt zu behandeln:
1. Die, von oben genannten Voraussetzungen, betroffene Partei ist verpflichtet die andere Partei unverzüglich schriftlich über die betreffende Regelung aufzuklären und die andere Partei auf die daraus potentiell resultierenden Sanktionen hinzuweisen.
2. Die M.A.D. ist berechtigt in solch einem Fall die sanktionsbedrohte Leistung (insbesondere Lieferungen) bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen auszusetzen.
3. Sollte das Hindernis, welches die M.A.D. oder ihren Auftraggeber an der Erfüllung hindert bis zum Ende des vereinbarten Erfüllungszeitraum fortdauern, oder sollte dies nach objektiven Maßstäben zu erwarten sein, sind die M.A.D. und ihr Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Für bereits gelieferte Leistungen bleibt die sich auf diese beziehende Zahlungsverpflichtung weiterhin bestehen, diese werden lediglich gemäß oben genannter Ziffer 2 ausgesetzt. Die Vereinbarten Verzugszinsen bleiben hiervon unberührt.
4. Die M.A.D. und ihr Auftraggeber sind berechtigt im Falle der berechtigen Aussetzung der Leistung der betroffenen Partei ihre Leistungen ebenfalls zurückzuhalten.
XI. DATENSCHUTZ UND BONITÄTSPRÜFUNG
a. Die vom Auftraggeber an die M.A.D. übermittelten Daten werden von der M.A.D. ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere unter Anwendung der DSGVO und des Datenschutzgesetzes in der jeweils gelten Fassung verarbeitet. Die M.A.D. erfasst nur jene Daten, die von dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt wird. Die M.A.D. bewahrt die von ihr erfassten Daten nur solange wie nötig auf. Die personenbezogenen Daten werden entweder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder nach Ablauf der mit dem Auftraggeber, Mitarbeiter oder Bewerbern vereinbarten Aufbewahrungszeit gelöscht.
b. Der Auftraggeber stimmt der Überprüfung seiner Identität und Bonität zu, insbesondere der Weiterleitung seiner Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und seiner Bestelldaten) an behördlich befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse berechtigt sind.
c. Sollte von Seiten der M.A.D. ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO vorliegen, ist die M.A.D. auch im Falle eines Widerrufs der Zustimmungserklärung berechtigt eine Identitäts- und Bonitätsprüfung durchzuführen.
d. Bei den Auskunfteien denen im Zwecke der Bonitätsprüfung Daten übermittelt werden handelt es sich in Österreich um den Kreditschutzverband von 1870 (KSV), die CRIF GmbH und den AKV Europa – Alpenländischer Kreditorenverband
e. Das unentgeltliche Recht auf Widerruf der Zustimmung zur Verwendung und Übermittlung der Personenbezogenen Daten seitens des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
XII. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL
a. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der M.A.D. und dem Auftraggeber kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
b. Für Entscheidungen über Streitigkeiten die aus diesem Vertrag resultieren ist ausschließlich das dafür sachlich zuständige Gericht in Österreich, in dessen Sprengel die M.A.D. ihren Sitz hat, zuständig, sofern nicht zwingende gesetzliche Gründe einen anderen ausschließlichen Gerichtsstand begründen. M.A.D. behält sich jedoch das Recht vor den Auftraggeber auch an seinem Betriebs- oder Wohnsitz zu klagen.
c. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen oder eine sonstige Vereinbarung innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen der M.A.D. und ihrem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages nicht. In diesem Fall gilt zwischen den Parteien eine Bestimmung vereinbart, die inhaltlich und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gibt es keine solche Bestimmung dann wird zwischen der M.A.D. und dem Auftraggeber die subsidiäre Wirkung der Bestimmungen des UGB und des ABGB vereinbart.
XIII. ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN
a. Zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt werden.
b. Vorstehende Bedingungen werden weder durch etwaigen Handelsbrauch, noch durch stillschweigende Duldung aufgehoben.
c. Erfüllungsort ist am Sitz der Gesellschaft.
d. Diese AGB gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern. Die Anwendung dieser AGB gegenüber Konsumenten ist explizit ausgeschlossen.